Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V.

Kreisorganisation Gera



Wer kann Mitglied in unserem Verband werden

Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft:

Ordentliches Mitglied

Ordentliches Mitglied kann jede blinde oder nicht nur vorübergehend sehbehinderte Person mit einem Sehvermögen von einschließlich 3/10* oder einer krankhaften Veränderung des besseren Auges von entsprechendem Schweregrad werden. Sie muss im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sein und ihren ständigen Wohnsitz grundsätzlich in Thüringen haben. Der schriftliche Aufnahmeantrag ist an den örtlichen Kreisvorstand, an eine Beratungsstelle oder an die Landesgeschäftsstelle zu richten. Die Sehbehinderung ist nachzuweisen.

Mitgliedsantrag für ordentliches Mitglied als pdf-Dokument: mitgliedsantrag_ordentlich.pdf

Förderndes Mitglied

Förderndes Mitglied kann eine natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, den Verband durch ideelle oder materielle Förderung zu unterstützen. Die fördernde Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme natürlicher Personen als fördernde Mitglieder entscheidet der zuständige Kreisvorstand. Über die Aufnahme juristischer Personen entscheidet der Landesvorstand. Die fördernden Mitglieder sind berechtigt, an Mitgliederversammlungen als Gäste beratend teilzunehmen.

Mitgliedsantrag für förderndes Mitglied als pdf-Dokument: mitgliedsantrag_foerdernd.pdf

Mitglied werden Sie sind an einer Mitgliedschaft interessiert? Wir freuen uns auf Sie und möchten Sie bitten, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Mitgliedsantrag für ordentliches Mitglied als pdf-Dokument: mitgliedsantrag_ordentlich.pdf

Mitgliedsantrag für förderndes Mitglied als pdf-Dokument: mitgliedsantrag_foerdernd.pdf

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Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V.
Kreisorganisation Gera
Markt 6
07545 Gera
Tel. 0365 22 65 35 31
Mailadresse: bsvt.gera@t-online.de
Homepage: www.bsvt-gera.de
Sprechzeiten: Donnerstag von 09:30 bis 11:30