Wer kann Mitglied in unserem Verband werden
Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft:
Ordentliches Mitglied
Ordentliches Mitglied kann jede blinde oder nicht nur vorübergehend sehbehinderte Person mit einem Sehvermögen von einschließlich 3/10* oder einer krankhaften
Veränderung des besseren Auges von entsprechendem Schweregrad werden. Sie muss im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sein und ihren ständigen Wohnsitz
grundsätzlich in Thüringen haben. Der schriftliche Aufnahmeantrag ist an den örtlichen Kreisvorstand, an eine Beratungsstelle oder an die Landesgeschäftsstelle
zu richten. Die Sehbehinderung ist nachzuweisen.
Förderndes Mitglied
Förderndes Mitglied kann eine natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, den Verband durch ideelle oder materielle Förderung zu unterstützen.
Die fördernde Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme natürlicher Personen als fördernde Mitglieder entscheidet der zuständige Kreisvorstand. Über die Aufnahme juristischer Personen entscheidet der Landesvorstand. Die fördernden Mitglieder sind berechtigt, an Mitgliederversammlungen
als Gäste beratend teilzunehmen.
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Mitglied werden
Sie sind an einer Mitgliedschaft interessiert? Wir freuen uns auf Sie und möchten Sie bitten, mit uns Kontakt aufzunehmen.
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